Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-AGB der pro-seed Beratungs- und Organisationsentwicklung GmbH


Die pro-seed Beratungs- und Organisationsentwicklung GmbH, Johannes-de-la-Salle Gasse 12/1/40 , 1210 Wien, FN 531682 k (im Folgenden kurz „pro-seed“) ist ein ganzheitlicher Serviceanbieter im Bereich Informationstechnologie. Der Kunde ist Unternehmer und nimmt die Leistungen von pro-seed im Rahmen seines Unternehmens in Anspruch.


1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Umfang der an den Kunden zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Angebotsunterlagen, die von pro-seed erstellt und vom Kunden einschließlich dieser AGB angenommen wurden. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen pro-seed und dem Kunden. Für alle Bestellungen, Angebote, Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die AGB von pro-seed. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2. Alle Kostenvoranschläge von pro-seed sind prinzipiell unverbindlich, sofern sie nicht anders gekennzeichnet sind. Inhaltliche, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen pro-seed hergeleitet werden können. Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Gewähr.

1.3. Pro-seed erbringt regelmäßig Leistungen bestehenden aus Hard- und Softwareinfrastruktur (im Folgenden: „IT-Infrastruktur“) des Kunden. Sollten die beauftragten Leistungen nicht kompatibel mit der IT-Infrastruktur des Kunden sein, haftet pro-seed dafür nur, wenn die Kompatibilität ausdrücklich von pro-seed zugesagt wurde. In Fällen in denen Änderungen an der IT-Infrastruktur erforderlich sind, erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Kunden.

1.4. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

1.5. Gesonderte Schulungen oder Erklärungen sind, sofern nicht vom Auftrag umfasst, vom Kunden gesondert gemäß Punkt 3.2 zu honorieren.


2. Erfüllung und Übergabe

2.1. Als Zeitpunkt der Erfüllung und gewährleistungsrechtlichen Übergabe gilt jener Zeitpunkt, an dem (i) bei körperlichen Sachen: an dem die Sache tatsächlich übergeben wird und (ii) bei Dienstleistungen und Werkverträgen (Programmierleistung, Software): an dem der Kunde die Möglichkeit hat, den Leistungsgegenstand in Betrieb zu nehmen. Ansprüche auf Erfüllung sind binnen 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Andernfalls gilt die Leistung zum ursprünglichen Zeitpunkt als vollständig und vertragskonform von pro-seed erbracht und vom Kunden als angenommen.

2.2. Die von pro-seed genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit fremden Lieferungen und Leistungen. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die pro-seed die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, Pandemien etc. berechtigen pro-seed, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.3. Erfüllungsort ist Wien.


3. Preise und Entgelt

3.1. Alle Preise verstehen sich exklusive aller Steuern, Abgaben und Gebühren in Euro. Versandspesen und Portogebühren sind gesondert zu ersetzen. Pro-seed behält sich das Recht vor, Preise jederzeit an die erforderlichen Marktgegebenheiten anzupassen.

3.2. Für die Erbringung von Leistungen, welche nicht im Angebot enthalten sind, gilt ein Stundensatz von € 150 zzgl. Umsatzsteuer und Barauslagen als vereinbart. Dies gilt insbesondere im Falle von vereinbarten Pauschalen, sofern die Leistungen nicht vom Leistungsspektrum, das der Pauschalierung zugrunde liegt, gedeckt sind.

3.3. Für Erbringungen von Leistung innerhalb von Wien verrechnet pro-seed € 30,-- zzgl. pauschal für An und Abreise sowie Wegzeit außerhalb von Wien verrechnet pro-seed für die An- und Abreise das amtliche Kilometergeld iHv derzeit € 0,42 pro km zzgl. eines um 50% ermäßigten Stundensatzes für die Wegzeit (Punkt 3.2). Pro-seed ist berechtigt anfallende Tag- und Nachgelder sowie Unterbringungskosten an den Kunden weiterzuverrechnen.

3.4. Alle Leistungen, die nach aufgewandter Zeit abgegolten werden, werden nach begonnener halber Stunde abgerechnet.


4. Support

4.1. Unter Support versteht man, dass pro-seed den Kunden bei der Behebung eines Problems, in wessen Spähre auch immer der Ursprung des Problems gelegen ist, unterstützt. Support wird entweder vor Ort oder telefonisch geleistet. Support-Leistungen gliedern sich in first und second level support. Unter first level support sind zu verstehen: (i) die Klassifizierung als Fehler oder Nicht-Fehler, (ii) die Zurverfügungstellung einer Sofortbehelfsmaßnahme eines Anwenderproblems - sofern möglich -, (iii) die Entwicklung von strukturierten Nutzungsvarianten, welche Fehler zwar nicht beheben, aber die Funktionalität herstellen (work-arounds); als second level support: die Behebung von Software- und Hardwarefehlern außerhalb des Leistungsspektrums des first-level Support.

4.2. Für die Erbringung von first level Support-Leistungen, gilt ein Stundensatz von € 150 zzgl. Umsatzsteuer und Barauslagen als vereinbart; für second level Support-Leistungen ein Stundensatz von € 150 zzgl. Umsatzsteuer und Barauslagen. An- und Abreise für Support-Leistungen außerhalb der Räumlichkeiten von pro-seed sind gemäß 3.2 zu entlohnen.

4.3. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Support besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

4.4. Der Anspruch des Endnutzers auf Gewährleistung bleibt davon unberührt. Ist pro-seed zur Gewährleistung (Punkt 8) verpflichtet, entfällt daher eine Entlohnung von Supportleistungen aufgrund dieser Klausel.


5. Verfügbarkeit und Updates

5.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde sagt pro-seed eine Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur und Software, welche Gegenstand des Vertrages ist, von [] % zu.

5.2. Pro-seed ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet die errichtete IT-Infrastruktur oder programmierte Software auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Werden solche Updates oder Erneuerungen von pro-seed durchgeführt, können die Kosten hierfür dem Kunden in Rechnung gestellt.


6. Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort mit Zugang zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist pro-seed berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn pro-seed ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Stornierungen von Leistungen von pro-seed nach Vertragsabschluss sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von pro-seed möglich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist pro-seed berechtigt, die laufenden Arbeiten gleichzeitig nach schriftlicher Verständigung des Kunden auszusetzen. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.

6.3. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Mahnkosten nach Zahlungsverzugsgesetz verrechnet werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von pro-seed unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Pfändung, verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von pro-seed hinzuweisen und pro-seed unverzüglich von derartigen Vorgängen zu benachrichtigen.


8. Gewährleistung

8.1. Pro-seed leistet gegenüber dem Kunden Gewähr, dass die erbrachten Leistungen dem Angebot entsprechen.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, verfügbare Onlinehilfe zu lesen und anwendungsbedingte Störungen selbst zu beheben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nach dem allgemeinen Stand der Technik die Lieferung von IT-Leistungen, welche unter allen Einsatz- und Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktioniert nicht möglich ist. Pro-seed leistet nur für solche Mängel gewähr, welche einen bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern oder erheblich stören. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von solchen Mängeln, welche die Funktionalität nicht erheblich einschränken.

8.3. Die komplexe Natur der Leistungen von pro-seed lässt Mängel in einzelnen Fällen in einer anderen IT-Infrastruktur nicht reproduzieren. Die Gewährleistung ist auf solche Mängel beschränkt, welche von pro-seed in deren eigener IT-Infrastruktur reproduziert werden können. Sollte für die von Kunden erworbene Software ein Update verfügbar sein, so ist die Pflicht zur Behebung von Mängeln lediglich in der aktuellsten Version des Programmes beschränkt. In diesem Fall ist der Kunde bei sonstigem Verlust eines Gewährleistungsanspruchs verpflichtet, die letzte Version zu erwerben.

8.4. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Mängel, die nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab dem erstmaligen Auftreten des Mangels bei sonstigem Anspruchsverlust begründet gerügt wurden.

8.5. Sofern pro-seed zur Gewährleistung verpflichtet ist, steht es pro-seed frei gegenüber dem Kunden einen Gewährleistungsbehelf auszuwählen. Es besteht kein Anspruch auf Verbesserung oder Austausch, sofern diese Gewährleistungsbehelfe unwirtschaftlich sind.

8.6. Im Falle von Lieferung zugekaufter Ware und Leistungen ist die Gewährleistung jedenfalls auf jene Rechte beschränkt, die pro-seed selbst gegenüber dem Lieferanten zustehen.

8.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe (Punkt 2 dieser AGB). Im Falle eines von pro-seed durchgeführten Gewährleistungsbehelfs, bestimmt sich die Gewährleistungsfrist weiterhin nach der ursprünglichen Übergabe der zunächst mangelhaften Leistung.


9. Haftung

9.1. Sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist die Haftung von pro-seed aus oder in Zusammenhang mit der Erbringung von IT-Serviceleistung einschließlich der Verschaffung von Waren und Software wie folgt beschränkt. In keinem Fall haftet pro-seed für Schäden, die aus einer über die in den spezifischen Leistungsbeschreibungen und Onlinehilfe dargestellte Nutzung hinausgehende Handlungen resultieren, sofern solche Leistungsbeschreibungen und Onlinehilfe auch für den Kunden verfügbar sind. Ausgenommen von der Haftung von pro-seed sind indirekte Schäden, Schäden aus Betriebsausfall, Mangelfolgeschäden, Verlust von Daten, frustrierte Aufwendungen und unternehmensinterne Mehrkosten des Kunden für die Schadensbehebung. Sollte das Produkthaftungsgesetz Anwendung haben, so wird die Haftung von pro-seed für Sachschäden ausgeschlossen. Pro-seed haftet nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von pro-seed oder von von pro-seed beigezogenen Dritten nachweist. Die Haftung von aus welchem Titel auch immer insbesondere aus dem Titel der Rückabwicklung, Bereicherung oder Schadenersatz ist der Höhe nach auf [100%] des vom Kunden an pro-seed entrichteten Netto-Entgelts des jeweiligen Auftrags beschränkt.

9.2. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen sowie deren Inhalt übernimmt pro-seed keine Haftung. Für Rat und Auskunft haftet pro-seed nach den in 9.1 dargestellten Grundsätzen nur, wenn ein derartiger Rat oder eine derartige Auskunft schriftlich erteilt wurde.

9.3. Wenn die geschuldete Leistung durch höhere Gewalt - hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich staatliche Beschränkungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Feuer Naturereignisse, Pandemie und dergleichen - gänzlich oder teilweise unmöglich gemacht oder verzögert wird, trifft pro-seed keine Haftung. Pro-seed ist in einem solchen Fall berechtigt mit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren, oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


10. Geistiges Eigentum

10.1. Pro-seed ist berechtigt, auf allen Leistungen, in Kennzeichnung welcher Form auch immer diese erbracht werden, unentgeltlich auf sich hinzuweisen und im Falle von Online-Produkten auf die Website von pro-seed zu verlinken. Eine Veränderung oder Entfernung des Logos von pro-seed ist wie die Entfernung, bzw. Veränderung des Links nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, auf das geistige Eigentum von pro-seed hinzuweisen.

10.2. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen pro-seed bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht erworben. Pro-seed ist berechtigt Lizenzgebühren bei fremden Lieferungen und Leistungen dem Kunden weiterzuverrechnen.

10.3. Im Falle des Erwerbs fremder Lieferungen und Leistungen durch den Kunden selbst ist dieser auch verpflichtet, sämtliche erforderlichen Lizenzen selbst zu erwerben.


11. Dauer

11.1. Sofern ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde, können beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

11.2. Wenn das vertragsgegenständliche IT-System nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von jeder Partei vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall ist pro-seed berechtigt, den aliquoten Teil einer allfällig vereinbarten Jahrespauschale zu verrechnen. Im Übrigen sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses von pro-seed erbrachten Leistungen an pro-seed zu bezahlen.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Für sämtliche Streitigkeit aus oder in Verbindung mit dem gegenständlichen Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden ist ausschließlich das sachlich zuständige Handelsgericht in Wien zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde ist verpflichtet, pro-seed Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als an den Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

12.2. Die Parteien verpflichten sich sämtliche Tatsachen, Informationen und Geheimnisse, welche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Bestimmung ist auch auf sämtliche Mitarbeiter der Parteien zu überbinden. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Parteien, angemessene Vorkehrungen zur Datensicherheit zu treffen.

12.3. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und insbesondere zum Abschluss eines Auftragsverarbeitervertrags, sofern dies zur Umsetzung erforderlich ist.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.